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Wir bitten Sie um Unterstützung, damit wir auch weiterhin verschiedene Tanzprojekte realisieren können.

 

Lebenshilfe Vorarlberg - Verwendungszweck TANZHAUS

IBAN    AT53 3742 9000 0002 3200           

BIC       RVVGAT2B429

 

Ab dem 1.1.2009 können Privatpersonen Ihre Spenden im Zuge ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Das gilt für Spenden an mildtätige Organisationen (u.a. Lebenshilfe).

  • Die Spenderinnen und Spender können maximal 10 % ihres Vorjahreseinkommens absetzen

  • Für Spenden, die Sie im Jahr 2017 und in den Folgejahren tätigen und absetzen wollen, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt.

  • Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

 

Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, einen Dauerauftrag zugunsten der Lebenshilfe/TANZHAUS einzurichten. Eine regelmäßige Spende hilft uns besonders, die Aktivitäten beim Projekt längerfristig planen zu können und für Sie ist dies der spesengünstigere Bankweg:

Turnerschaft Hohenems - Verwendungszweck TANZHAUS

IBAN    AT10 3743 8000 0005 3223            

BIC       RANMAT21XXX

 

Im Namen der gesamten Tanzgruppe bedanken wir uns für die Unterstützung, ohne, die zahlreichen Aktivitäten nicht realisierbar gewesen wären.

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